Wir geben Ihrer
Trauer Raum und Zeit

Bestattungs­vorsorge

Vorsorge zu treffen, verschafft das gute Gefühl, alles geregelt zu haben.

Während früher der Tod als fester Lebensbestandteil angesehen wurde, wird er heute zunehmend verdrängt. Niemand denkt gern an den Tod seiner Angehörigen oder gar an den eigenen. Aber gerade im Sinne der Familie ist es ratsam, sich frühzeitig Gedanken darüber zu machen, welche Maßnahmen im Todesfall zu treffen sind. In einem Bestattungsvorsorgevertrag lassen sich rechtsverbindlich Wünsche für die Gestaltung der Bestattung niederschreiben.

Feste Bestandteile des Vertrages sind Angaben über die Art und Weise sowie die Form der Beisetzung. Die Absicherung der anfallenden Kosten kann über die Einrichtung eines speziellen Bankkontos geschehen.

Gerne helfen wir Ihnen dabei, Ihre individuellen Wünsche für die Gestaltung Ihrer Bestattung in einem Bestattungsvorsorgevertrag zu formulieren.

Rufen Sie uns an! Sie erreichen uns Tag & Nacht:

0551 - 57497
Wir sind gerne für Sie da!


Fax: 0551 - 487126
info@pfennig-bestattungen.de

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Patienten­verfügung

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Sterbegeld­versicherung

Während früher alle gesetzlich Krankenversicherten Anspruch auf ein Sterbegeld hatten, ist das Sterbegeld ab 1. Januar 2004 ersatzlos gestrichen worden. Durch den Wegfall des Sterbegeldes bei gleichzeitig steigenden kommunalen Gebühren und stagnierenden Erwerbs- und Renteneinkommen werden die Bestattungskosten für die Hinterbliebenen oft zu einer nicht zu unterschätzenden Belastung.

Um die Hinterbliebenen zu entlasten, ist es sinnvoll, eine Sterbegeldversicherung abzuschließen. Sie hilft zu vermeiden, dass man bei der Deckung der Beisetzungskosten auf Ersparnisse oder die Hinterbliebenenversorgung zurückgreifen muss. Auch für ältere Personen lassen sich zu relativ günstigen Konditionen entsprechende eigenverantwortliche Absicherungen realisieren. Wir unterbreiten Ihnen gern ein individuell abgestimmtes Angebot. Bitte sprechen Sie uns diesbezüglich an.

Deutsche Bestattungs­vorsorge
Treuhand AG

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