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Testament und Erbrecht

Wie oft hört man davon, dass sich Nachkommen um die Verteilung von Hinterlassenschaften streiten, familiäre Bande zerreißen, Neid und Missgunst an die Stelle verwandtschaftlicher Nähe treten.

Dabei wäre alles sehr einfach. Jeder, der volljährig und geistig auf der Höhe ist, kann seinen letzten Willen im Testament bekunden. Hier ließen sich alle Fragen bezüglich der Erbfolge und -verteilung individuell festlegen. Es könnten nur die Personen berücksichtigt werden, zu denen zu Lebzeiten ein wirklich gutes Verhältnis bestanden hat. Hier könnten Regularien geschaffen werden, wie beispielsweise mit Vermögen in Form von Geld und Sachwerten umgegangen werden soll.

Bei der Formulierung des letzten Willens ist es wichtig, sich darüber klar zu werden, was man erreichen möchte. Nicht immer ist die erste Idee die beste.

Das selbst formulierte Testament

Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, den Inhalt eines Testamentes ohne fremde Hilfe zu formulieren. Ist es komplett handschriftlich verfasst, mit Datum, Ortsangabe und vollem Namenszug versehen, ist es formal absolut rechtsverbindlich.

Rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen

Ein sehr viel besserer Weg führt direkt zu einem Anwalt oder einem Notar. Dank seiner fachlichen Hilfe bekommt man das sichere Gefühl, keine Fehler gemacht zu haben. Gerade wenn mit dem Erbe bestimmte Anweisungen und Wünsche verbunden sind, sollten die Inhalte rechtsverbindlich formuliert sein. Selbstständige und Unternehmer sollten grundsätzlich eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Nur so kann gewährleistet werden, dass das Lebenswerk auch nach dem Tod lebensfähig erhalten bleibt.

Wenn kein Testament vorliegt

Als Teil des Bürgerlichen Rechts (BGB) regelt das Erbrecht, wer in welcher Reihenfolge wieviel erbt. Das Deutsche Erbrecht kommt immer dann zur Anwendung, wenn kein rechtsgültiges Testament vorliegt, wenn es der Verstorbene versäumt hat, die Erbverteilung individuell festzulegen.

Vorderstes Ziel des Erbrechtes ist es, das Privateigentum des Verstorbenen für die Familienmitglieder zu erhalten. Es soll erreicht werden, dass der erworbene Wohlstand nicht verloren geht.

Die Erbreihenfolge

In Deutschland ist die Erbreihenfolge so geregelt, dass in erster Linie die Kinder erben, wobei nicht-eheliche, eheliche und adoptierte Kinder gleichgestellt sind. Wurde eine Ehe in Form einer Zugewinngemeinschaft geführt, erhält der hinterbliebene Ehepartner die Hälfte des Vermögens. Bei Gütertrennung hat er es mit den Miterben zu teilen.

Der Verwandschaftsgrad bestimmt die Erbreihenfolge:

Erben erster Ordnung sind: Kinder, Enkel, Urenkel

Erben zweiter Ordnung sind: Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten

Erben dritter Ordnung sind: Großeltern, Onkel/Tanten, Cousin/Cousine

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