Während früher der Tod als fester Lebensbestandteil angesehen wurde,
wird er heute zunehmend verdrängt. Niemand denkt gern an den Tod seiner
Angehörigen oder gar an den eigenen. Aber gerade im Sinne der Familie
ist es ratsam, sich frühzeitig Gedanken darüber zu machen,
welche Maßnahmen im Todesfall zu treffen sind.
In einem Bestattungsvorsorgevertrag lassen sich rechtsverbindlich
Wünsche für die Gestaltung der Bestattung niederschreiben. Angaben
über die Art und Weise sowie die Form der Beisetzung sind feste
Bestandteile des Vertrages. Die Absicherung der anfallenden
Kosten kann über die Einrichtung eines speziellen Bankkontos geschehen.
Gerne helfen wir Ihnen dabei, Ihre individuellen Wünsche für die
Gestaltung Ihrer Bestattung in einem Bestattungsvorsorgevertrag zu formulieren.
Während früher alle gesetzlich Krankenversicherten Anspruch auf Sterbegeld hatten,
ist das Sterbegeld ab dem 01.01.2004 ersatzlos gestrichen worden.
Durch den Wegfall des Sterbegeldes bei gleichzeitig steigenden
kommunalen Gebühren und stagnierenden Erwerbs- und Renteneinkommen,
werden die Bestattungskosten für die Hinterbliebenen oft zu einer
nicht zu unterschätzenden Belastung.
Um die Hinterbliebenen zu entlasten ist es sinnvoll, eine Sterbegeldversicherung
abzuschließen. Sie hilft vermeiden, dass man bei der Deckung der Beisetzungskosten
auf Ersparnisse oder die Hinterbliebenenversorgung zurückgreifen muss.
Auch für ältere Personen lassen sich zu relativ günstigen Konditionen entsprechende
eigenverantwortliche Absicherungen realisieren. Wir unterbreiten Ihnen gern ein individuell
abgestimmtes Angebot. Bitte sprechen Sie uns diesbezüglich an.