Da jede Bestattung nach den persönlichen Wünschen der Angehörigen
ausgerichtet wird und unterschiedliche Leistungen und Gebühren
für die Grabstellen anfallen, kann eine genaue Preisauskunft
nur nach einem individuellen Beratungsgespräch erfolgen.
Hier können wir Ihnen verbindliche Aussagen zu den anfallenden
Kosten machen und Ihnen z.B. beim Geltendmachen von Sterbegeldansprüchen
hilfreich zur Seite stehen.
Um Ihnen die Formalitäten zu erleichtern und Ihnen Wege abzunehmen,
können die hierfür erforderlichen Unterlagen (Versicherungsscheine)
anlässlich der Aufnahme des Sterbefalles einem Mitarbeiter des
Bestattungshauses Pfennig zur weiteren Veranlassung übergeben werden.
Die zum Inkasso übernommenen Ansprüche werden in der Regel bei der
Begleichung der Bestattungskosten berücksichtigt, sodass nur der
Differenzbetrag auf die Gesamtkosten zu begleichen ist. Eventuelle
Zahlungsüberschüsse werden rückerstattet. Hierfür wird empfohlen,
die Bankverbindung mit Kontonummer dem Mitarbeiter des Bestattungshauses
Pfennig bekannt zu geben.